Gebäudevermessung am Standort Vermessung Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Vermessung Spandau
- Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin
- Andrea Ortenburger
- Tel.: (030) 90279-2163
- Fax: (030) 90279-2926
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15.00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Spandau: 130, M32, X33, 134, 136, 137, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- Spandau: S3, S9
- Ubahn
-
- Rathaus Spandau: U7
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- 638
- M32
- 134
- 136
- M36
- N30
- N34
- M45
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE2
- RE6
- RE8
- RB21
- RE4
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung
Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin verpflichtet, bei Veränderungen an ihren Liegenschaften an der Fortführung des Liegenschaftskatasters mitzuwirken. Dabei haben sie insbesondere neu errichtete Gebäude auf ihre Kosten vermessen zu lassen. Diese Pflicht ruht als öffentliche, grundstücksbezogene Last auf dem betreffenden Grundstück, bis die Gebäudevermessung veranlasst wird. Sie unterliegt nicht der Verjährung.
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude zu vermessen. Die Funktion des Liegenschaftskatasters gebietet einen vollständigen und aktuellen Nachweis aller Gebäude. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen des Gebäudegrundrisses (zum Beispiel Anbauten).
Gebäudevermessungen sind bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude zu vermessen. Die Funktion des Liegenschaftskatasters gebietet einen vollständigen und aktuellen Nachweis aller Gebäude. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen des Gebäudegrundrisses (zum Beispiel Anbauten).
Gebäudevermessungen sind bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen
Gebühren
Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.