Gebäudevermessung am Standort Vermessung Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Gebäudevermessung
Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin verpflichtet, bei Veränderungen an ihren Liegenschaften an der Fortführung des Liegenschaftskatasters mitzuwirken. Dabei haben sie insbesondere neu errichtete Gebäude auf ihre Kosten vermessen zu lassen. Diese Pflicht ruht als öffentliche, grundstücksbezogene Last auf dem betreffenden Grundstück, bis die Gebäudevermessung veranlasst wird. Sie unterliegt nicht der Verjährung.
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude zu vermessen. Die Funktion des Liegenschaftskatasters gebietet einen vollständigen und aktuellen Nachweis aller Gebäude. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen des Gebäudegrundrisses (zum Beispiel Anbauten).
Gebäudevermessungen sind bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Vermessung Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
S-Bahn Springpfuhl: S7, S75
Tram Boschpoler Str.: 18, M8