Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in am Standort Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
- Turmstr. 21/Haus A , 10559 Berlin
- Tel.: (030) 90229-0
- Fax: (030) 90229-2094
- E-Mail: Info-Berufe@lageso.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Referat IV H - Gesundheits- und Pflegeberufe Inland - ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu ereichen. Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt. Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, ein.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Westhafen
- S46
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S Bellevue
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S+U Westhafen
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U-Bahn
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U Turmstr.
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U Birkenstr.
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S+U Westhafen
- U9
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U Turmstr.
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Bus
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Havelberger Str.
- M27
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Stromstr.
- M27
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Birkenstr./Rathenower Str.
- 123
- M27
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Havelberger Str.
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Tram
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Lübecker Str.
- M10
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Kriminalgericht Moabit
- M10
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U Turmstr.
- M10
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Lübecker Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Das Krankenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten.
Die Ausbildung in der Gesundheit- und Kinderkrankenpflege nach Krankenpflegegesetz ist durch die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ersetzt worden. Im letzten Ausbildungsdrittel der Pflegefachkraftausbildung nach Pflegeberufegesetz ist unter bestimmten Bedingungen eine Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson “.
Die Ausbildung in der Gesundheit- und Kinderkrankenpflege nach Krankenpflegegesetz ist durch die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ersetzt worden. Im letzten Ausbildungsdrittel der Pflegefachkraftausbildung nach Pflegeberufegesetz ist unter bestimmten Bedingungen eine Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson “.
Voraussetzungen
- entfällt
Erforderliche Unterlagen
- entfällt
Gebühren
keine