Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in am Standort Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

 große Karte

Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Referat IV H - Gesundheits- und Pflegeberufe Inland - ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu ereichen. Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt. Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, ein.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Das Krankenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten.

Die Ausbildung in der Gesundheit- und Kinderkrankenpflege nach Krankenpflegegesetz ist durch die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ersetzt worden. Im letzten Ausbildungsdrittel der Pflegefachkraftausbildung nach Pflegeberufegesetz ist unter bestimmten Bedingungen eine Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson “.

Voraussetzungen

  • entfällt

Erforderliche Unterlagen

  • entfällt

Gebühren

keine