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berlinpass verlängern
Sonderregelung, die aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 gültig ist
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren ab dem 01.03.2021 informiert:
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
• Das ist einerseits schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheides)
• Der „berlinpass“ ist nur noch bis zum 30. Juni 2022 gültig. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie bereits einen berlinpass besitzen
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist der abgelaufene berlinpass und eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie noch keinen berlinpass besitzen
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wie es ab dem 1. Juli 2022 weiter geht
Ihren derzeit gültigen „berlinpass“ können Sie weiter unverändert bis zum 30. Juni 2022 nutzen. Noch vor dem 1. Juli 2022 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Juli 2022 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids).
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie einen neuen berlinpass. Das ist nur schriftlich möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- keine
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- alle Bürgerämter
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
(zuständig für Mitte - die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.)
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf