Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
-
Die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft für den deutschen Rechtsbereich wird geprüft.
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, Deutsche oder Deutscher, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.
Antragsberechtigt sind Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie deren Eltern oder Kinder.
Erforderliche Unterlagen
- Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow