Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Durch die neuerlichen Einschränkungen und Vorgaben insbesondere zur Kontaktbeschränkung sind auch wir gehalten, die Kontakte weitestgehend zu reduzieren.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Der Bereich Heiratsbuch befindet sich im 1. OG.
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.
Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
-
Die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft für den deutschen Rechtsbereich wird geprüft.
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, Deutsche oder Deutscher, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.
Antragsberechtigt sind Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie deren Eltern oder Kinder.
Erforderliche Unterlagen
- Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz: U7
Bus U Richard-Wagner-Platz: M45