Lebenspartnerschaft - Anmeldung - für Spätaussiedler am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Durch die neuerlichen Einschränkungen und Vorgaben insbesondere zur Kontaktbeschränkung sind auch wir gehalten, die Kontakte weitestgehend zu reduzieren.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Der Bereich Heiratsbuch befindet sich im 1. OG.
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.
Lebenspartnerschaft - Anmeldung - für Spätaussiedler
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Anmeldung zu Lebenspartnerschaft für Spätaussiedler
Voraussetzungen
- Eine vorherige Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner/ Lebenspartnerinnen
- Alle Unterlagen entsprechend der Beratung
Gebühren
25,00 Euro je Eidesstaatliche Versicherung
Rechtsgrundlagen
- § 17 Personenstandsgesetz -PStG-
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz -LpartG-
- § 94 Bundesvertriebenengesetz -BVFG-
- §§ 2 und 30 Personenstandsverordnung -PStV-
- § 8 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt. Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft registriert werden soll.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz: U7
Bus U Richard-Wagner-Platz: M45