Hort-Gutschein - Erweiterung am Standort Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Hort-Gutschein - Erweiterung
Ein bestehender Bedarfsbescheid kann auf Antrag erweitert werden, wenn die Betreuungszeit nicht ausreicht.
1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
Für Kinder der 1. und 2. Klasse benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:Uhr keinen Bedarfsnachweis. Diese Betreuungszeit können Sie ohne Bedarfsprüfung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Für darüber hinaus benötigte Betreuung ist eine Beantragung erforderlich.
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
5. - 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung für die Ferien kann erfolgen, wenn es die Familiensituation erfordert bzw. pädagogische oder soziale Gründen vorliegen.
Voraussetzungen
- Gültiger Bedarfsbescheid
-
Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern.
-
Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Der andere Sorgeberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie keine Zustimmung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
-
Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
- Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
- Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt.
- Bei Zuzug nach Berlin Kopie der Meldebescheinigung
-
Nachweis über die Erwerbs-/Ausbildungssituation
Entsprechend Ihrer Erwerbs- oder Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird, erforderlich:
- Aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und, ob Ihr Arbeitsvertrag befristet ist
- Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit, ob Sie diese beantragt haben und wenn ja, für welchen Zeitraum
- Studienbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigung
- Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamtes, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
- Praktikumsvertrag
- Nachweis der Agentur für Arbeit oder des JobCenters über die Meldung als arbeitsuchend;
- Nachweis der Aufnahme einer Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahme
-
Nachweis über die Einkommenssituation
neu ab 1. August 2019: Für Kinder der 1. und 2. Klasse ist die ergänzende Förderung und Betreuung kostenfrei; demnach müssen Eltern auch keinen Einkommensnachweis erbringen.
Den Einkommensnachweis müssen nur Eltern von Kindern der 3. bis 6. Klasse einreichen.
Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres in Kopie
einzureichen:
- Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist möglich. Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen, reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
- Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis waren bzw. sind, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. BAföGnachweise oder bei Renten den letzten sowie den ersten Rentenbescheid und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
- Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor.
- Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten im Original.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt im Wohnbezirk
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)
Nahverkehr
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