Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt - Fachdienst Kita-/Hortgutschein

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
• Wir bitten Sie zum Termin eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen!
• Bitte nehmen Sie Ihren Termin nur wahr, wenn Sie kein Fieber , Erkältungssymptome oder Atemnot haben!
Bitte warten Sie im ausgewiesenen Wartebereich. Sie werden dort von uns persönlich in Empfang genommen.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf hat aufgrund der aktuellen Corona-Lage den direkten persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen eingeschränkt. Es werden also bis auf Weiteres keine offenen Sprechstunden stattfinden.
Sie erreichen die Hotline der KiTa- und Hortgutscheinstelle Steglitz-Zehlendorf sowie Ihre zuständigen Sachbearbeiter:innen telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 10 bis 14 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
unter der Telefonnummer: 030 / 90299 5289 oder unter der Ihnen bekannten direkten Durchwahl und jederzeit per E-Mail: Jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de
Persönliche Kontakte sind nur über telefonische Terminvereinbarungen möglich.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Fachdienst Kita-/Hortgutschein
EG Gebäudeteil D
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Kita-Gutschein beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
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Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
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Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
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Kita-Alter
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
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Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post
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Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
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Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
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Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- ein Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt - Fachdienst Kita-/Hortgutschein
Erläuterung der Symbole
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11