Öffnungszeiten
Montag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Dienstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
11:00-15:00 Uhr
Mittwoch
Keine Sprechstunde
Donnerstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr
Freitag
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209,-2480,-2626,-3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698,-2147,-3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697,-2880,-3636,-2129,-3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227,-2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704,-3503,-2703,-3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Lebenspartnerschaft - Anmeldung - ohne Auslandsbeteiligung
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Bescheinigung aus dem Melderegister
Aufenthaltsbescheinigung, zur Anmeldung nicht älter als 14 Tage. Evtl. erhalten Sie diese bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt. Bitte erfragen.
-
neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
bei Geburt im Inland
-
Ggf. Vollmacht
des bei der Anmeldung nicht anwesenden Partners
-
beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe bzw. des entsprechenden Lebenspartnerschaftsbuchs
(ggf. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Scheidungsurteil)
-
Hinweise
Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.
Gebühren
40,00 Euro
Zusätzliche Gebühren:
- Eheschließung in einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt 30,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 60,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume 75,00 Euro
- Eheurkunde 10,00 Euro
- jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 5,00 Euro
- internationale Eheurkunde 10,00 Euro
- jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 5,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Lebenspartner wohnt. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Lebenspartnetschaft begründet werden soll.