Vorsorgevollmachten beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeitern.
Vorsorgevollmachten beglaubigen
Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:
- Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
- Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)
Voraussetzungen
- persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin
Erforderliche Unterlagen
-
Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
wenn die Dokumente beglaubigt werden sollen
- gültige Personaldokumente
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
Nahverkehr
U-Bahn U5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Bus 194, 296, 396
Tram 17, 27, 37 bis Tierpark