Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Standesamt Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 90279-2008
- E-Mail: standesamt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Donnerstag
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
- 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- S5
- Ubahn
-
- U7 Rathaus Spandau
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Voraussetzungen
- Ein Doppelname wird geführt aufgrund einer entsprechenden Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Personalausweis oder Reisepass
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Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, das Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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