Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
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Ein Doppelname wird geführt aufgrund einer entsprechenden Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass
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Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland.
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Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bei der Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, das Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
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