Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Mit der Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen erfolgt auch in den Ämtern für Bürgerdienste eine schrittweise Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter pandemiegerechten Bedingungen.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht.
Die erklärende Person führt Namen bzw. Namensteile, die dem deutschen Recht fremd sind.
- Die erklärende Person ist Vertriebener oder Spätaussiedler.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
-
Registrierschein
ggf. Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Bescheinigung über die Namensänderung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Gebrut erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz:
U-Bahn U7
Bus U Richard-Wagner-Platz:
Bus M45
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