Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene am Standort Standesamt Mitte von Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Liebe Besucher des Standesamts Mitte von Berlin,
das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an und wechselt ab dem 16.12.2020 in den Notbetrieb – ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt auch für Bestatter!
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Im gesamten Bereich des Standesamtes ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28.03.2021.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht.
Die erklärende Person führt Namen bzw. Namensteile, die dem deutschen Recht fremd sind.
- Die erklärende Person ist Vertriebener oder Spätaussiedler.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
-
Registrierschein
ggf. Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Bescheinigung über die Namensänderung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Gebrut erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Standesamt Mitte von Berlin
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße
Nahverkehr
S-Bahn S Jannowitzbrücke: S5, S7, S75, S9
S-Bahn S Alexanderplatz: S5, S7, S75, S9
U-Bahn U Klosterstrasse: U2
U-Bahn U Jannowitzbrücke: U8
U-Bahn U Alexanderplatz: U8, U5
Bus Berliner Rathaus: M48, 248
Bus S+U Alexanderplatz: TXL, 100, 200
Download
Verwandte Dienstleistungen
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Rechtswahlerklärung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Wiederannahme
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Anschlusserklärung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einbenennung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einwilligungserklärung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Rechtswahl
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsname
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Rechtswahlerklärung