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Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) am Standort Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihre Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen:
Pflegegeld für
- Blinde,
- Taubblinde,
- hochgradig Sehbehinderte und
- Gehörlose.
Zweckgleiche Leistungen (beispielsweise Leistungen der Pflegekasse und ähnliche) werden in einem festgelegten Rahmen auf die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet.
Voraussetzungen
- gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz im Land Berlin
-
Blindheit
Als Blinde im Sinne des Gesetzes gelten Personen:
- denen das Augenlicht vollständig fehlt,
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder
- bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie zuvor genannter Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
-
Hochgradige Sehbehinderung
Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen:
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Zwanzigstel beträgt oder
- bei denen andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zu achtende Störungen der Sehfunktion vorliegen.
-
Gehörlosigkeit
Als Gehörlose gelten Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener
- Taubheit oder
- an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
(gegebenenfalls Meldebestätigung)
- medizinische Unterlagen zur Sehbeeinträchtigung bzw. Gehörlosigkeit
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
-
gegebenenfalls Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Feststellungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
- Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Jugendämter: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ämter für Soziales: Erwachsene
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem PrVG (Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus)
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
Tel.:
(030) 9018 --42309 --43693
Fax:
(030) 9018488 --42309 --43693
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.4km
U Seestr.
- U6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N9
- N20
- N6
-
0.4km
Berlin, Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.