Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen am Standort LAGeSo - Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- LAGeSo - Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins
- Darwinstr. 15 , 10639 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 90229-3110
- Fax: (030) 9028-3393
- E-Mail: Referat_II_D@lageso.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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U Turmstr.
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- RB10
- RB14
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S+U Jungfernheide Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) können umfassen:
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit dem für Sie zuständigen Teilhabefachdienst im Amt für Soziales auf und lassen Sie sich zur Teilhabeplanung beraten.
2. Beantragen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe). Das können Sie online erledigen oder Sie reichen den Antrag schriftlich per Post ein.
3. Falls Sie den Antrag online stellen wollen, starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.
4. Der Teilhabefachdienst prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unterlagen fehlen, und um Ihren individuellen und bedarfsgerechten Teilhabebedarf zu ermittelten.
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Teilhabefachdienst.
- Soziale Teilhabe: Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe), persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen), Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen, Beschäftigungstagesstätten, psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsbereich in einer "Werkstatt für behinderte Menschen", Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen, Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt.
- Teilhabe an Bildung: Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Agentur für Arbeit) gewährt.
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit dem für Sie zuständigen Teilhabefachdienst im Amt für Soziales auf und lassen Sie sich zur Teilhabeplanung beraten.
2. Beantragen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe). Das können Sie online erledigen oder Sie reichen den Antrag schriftlich per Post ein.
3. Falls Sie den Antrag online stellen wollen, starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.
4. Der Teilhabefachdienst prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unterlagen fehlen, und um Ihren individuellen und bedarfsgerechten Teilhabebedarf zu ermittelten.
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Teilhabefachdienst.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Ein Teilhabebedarf liegt vor.
-
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung liegt vor oder droht.
Sie gehören zum berechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder schriftlich per Post einreichen. Sollten Ihnen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise derzeit nicht vorliegen, können Sie diese auch nachreichen.
- Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
-
Gültige Personaldokumente
zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung - Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
-
Bescheide vorrangiger Leistungsträger
beispielsweise von der Agentur für Arbeit, vom Integrationsamt, Rententräger oder der Krankenkassen -
Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis -
Einkommensnachweise
Einkommens-Steuerbescheid oder Rentenanpassungs-Mitteilung des Vorvorjahres (falls vorhanden) -
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw. - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Weiterführende Informationen
- Informationen für Menschen mit Behinderung (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
- Berliner Sozialrecht (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
- Teilhabe und Inklusion (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- einfach teilhaben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Persönliches Budget (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Beratungsangebote der EUTB (Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - EUTB)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) außerhalb der Stadt Berlin weiter beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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