Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort LAGeSo - Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- LAGeSo - Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins
- Darwinstr. 15 , 10639 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 90229-3110
- Fax: (030) 9028-3393
- E-Mail: Referat_II_D@lageso.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
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S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S42
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S Beusselstr.
- S41
- S42
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S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jungfernheide Bhf
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U-Bahn
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Bus
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Goslarer Platz
- M27
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Ilsenburger Str.
- M27
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Helmholtzstr.
- 101
- 245
-
Goslarer Platz
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Tram
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U Turmstr.
- M10
-
U Turmstr.
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Regionalbahn
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S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RB21
- RE8
-
S+U Jungfernheide Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
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Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) - gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres -
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).