Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Ab 14.05.2020 findet die Terminsprechstunde wieder donnerstags zwischen 15:00 und 18:00 Uhr statt. Termine können unter der E-Mail wohnen@ba-sz.berlin.de vereinbart werden.

Eine Erreichbarkeit per Email unter der Sammeladresse wohnen@ba-sz.berlin.de ist gewährleistet.
Anträge können nur per Post oder Email eingereicht werden.

Bitte helfen Sie uns, Kontakte zu verringern und somit die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen.

Folgen Sie den Empfehlungen der Fachleute und den Appellen der Politik und bleiben Sie zu Hause!

In den Berliner Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Sollte Ihnen ein medizinisches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt worden sein, so benötigen Sie ab dem 10.05.2021 beim Besuch des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zusätzlich einen tagesaktuellen Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Teststellen befinden sich vor bzw. in der Nähe der Rathäuser.

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Kontakt

Hinweis für Terminkunden

Sollten Sie nach der Vorsprache im Bürgeramt noch weiteren Klärungsbedarf bezügliche Ihres Antrages haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt im Bürgeramt. Kunden ohne Termin können im Wohnungsamt nicht bedient werden.

Nahverkehr

Bus
  • 115, X83 - bis Alliiertenmuseum

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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