Öffnungszeiten
Mittwoch
08:00-12:00 Uhr (Terminsprechstunde!)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Hinweis:
Aus technischen Gründen sind zurzeit in den mobilen Standorten keine elektronischen Änderungen auf dem neuen Personalausweis möglich!
Dies betrifft vor allem die Adressänderung bei Zuzug oder Umzug sowie die Änderung der PIN-Nummer.
Sollten Sie eine der oben genannten Dienstleistungen wünschen, buchen Sie bitte einen Termin in einem unserer vier Bürgeramtsstandorte:
Donaustr. 29 im Rathaus Neukölln
Sonnenallee 107
Blaschkoallee 32
Zwickauer Damm 52
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgeramt
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen (P-Schein).
Voraussetzungen
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Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt.
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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Erteilung nach Fristablauf
Wird die Verlängerung erst nach Ablauf der Geltungsdauer beantragt (Erteilung nach Fristablauf), ist die erneute Ablegung der Ortskundeprüfung erforderlich.
Ist die Geltungsdauer noch keine 5 Jahre abgelaufen, kann die Befreiung von der erneuten Ortskundeprüfung durch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Gebühr 50,- €; Bezahlung bei Abholung des neuen P-Scheins).
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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Vorlage des P-Scheins
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Vorlage des Führerscheins
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
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Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Funktions- und Leistungstest
Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.
Gebühren
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 38,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.