Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Grenzvermessungen dienen der örtlichen Herstellung von Flurstücksgrenzen sowie der Feststellung bestehender oder neuzubildender Flurstücksgrenzen; dabei kann auch die Abmarkung von Grenzpunkten erfolgen. Grundstückseigentümer können Grenzvermessungen bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag geben.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Vermessung Treptow-Köpenick
Tel.:
(030) 90297-2110
Fax:
(030) 90297-2005