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Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtige Mitteilung des Liegenschaftskatasters

Aktuelle Information zum Coronavirus

Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.

Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Wir bitten Sie um Verständnis.

Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.

Öffnungszeiten

Dienstag
9:00-12:00
Freitag
9:00-12:00

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Gebäudevermessung - Aktualisierungspflicht

Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.

Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.

Voraussetzungen

  • Gebäudevermessungspflicht
    Die Gebäudevermessungpflicht entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt.

Gebühren

Die Kosten werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.