Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Wedding und Mitte)

Öffnungszeiten
Tel: 030 9018 44211, -43033 !)
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Gesundheitsamt nimmt in Gänze bis auf Weiteres ausschließlich Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz bzw, zur Bekämpfung der Pandemie wahr. Alle regulären Sprechstunden entfallen.
Für die Einschulungsuntersuchungen, die Kindersprechstunde im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst werden gesonderte Regelungen getroffen, die in Kürze veröffentlich werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Wedding und Mitte)