Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen am Standort Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln
- Blaschkoallee 32, 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, Berlin
- Tel.: (030) 90239-2492
- Fax: (030) 90239-2012
- E-Mail: staatsangehoerigkeit@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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14:00-17:00 Uhr (nur telefonische Erreichbarkeit)
Nahverkehr
- Bus
-
- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
- U-Bahn
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- U 7 Blaschkoallee
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte melden Sie sich für die Ausgabe einer Wartenummer an der Information im Zimmer 122, Haus 5 (EG).Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.
Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. -
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
- 8 Jahren oder
- 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
- 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
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Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis. -
Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen. -
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
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Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt -
Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
- Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
- Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das Gesetz hierzu ist aber noch nicht beschlossen!
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Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde. -
Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1. -
Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
Nachweise:
- deutscher Schulabschluss oder
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde) oder
- bestandener Einbürgerungstest
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Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind. - Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Einbürgerung
- Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerunsgbehörde Ihres Wohnbezirks.
- Ab dem 01.01.2024 kann der Antrag online gestellt werden.
- Gültiger Pass oder ID-Karte
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Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
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Nachweise über wirtschaftliche Situation
- Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
- bei Selbständigen und Freiberuflern Steuerbescheide, Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung (falls zutreffend), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
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Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
- Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
- Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
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Sprachnachweis
- Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
- erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
- Weitere Nachweise sind möglich. Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
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Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- deutscher Schulabschluss oder
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde) oder
- bestandener Einbürgerungstest
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Weitere Unterlagen
Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.
Gebühren
- 255,00 Euro pro Person
- 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Antrag nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Ab voraussichtlich 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden.