Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen am Standort Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

das Berliner Abgeordnetenhaus hat beschlossen, die Aufgabe der Einbürgerung und der sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zu zentralisieren. Das bedeutet, dass die bezirklichen Einbürgerungsbehörden zum 31.12.2023 die Aufgabe an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übergeben werden. Das LEA wird dann ab dem 01.01.2024 zentral für alle Berlinerinnen und Berliner zuständig, die sich einbürgern lassen möchten.

Die Anträge auf Einbürgerung werden künftig im LEA digital bearbeitet. Daher werden Anträge, die in den Bezirken eingegangen sind und bis zu 31.12.2023 nicht entschieden werden können, von einem Dienstleister abgeholt und digitalisiert. Die digitalisierten Anträge werden im Anschluss direkt an das LEA übergeben und dort ab Januar 2024 weiterbearbeitet.

Die Abgabe der Einbürgerungsakten ist bereits zu einem großen Teil erfolgt und wird in den nächsten Tagen abgeschlossen sein.

Ich möchte Sie daher bitten, uns zu Ihrem Antrag keine weiteren Unterlagen zu übersenden, da wir diese nicht mehr zu Ihrer Akte nehmen können. Auch inhaltliche Fragen zu Ihrem Einbürgerungsverfahren können hier nicht mehr beantwortet werden. Das Landesamt für Einwanderung wird sich bei Ihnen melden, wenn Ihre Akte dort eingegangen und die Bearbeitung erfolgt ist. Bitte sehen Sie von einer eigenständigen Übersendung weiterer Unterlagen und von Sachstandsabfragen ab, bis sich das LEA bei Ihnen meldet.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Das Team der Staatsangehörigkeitsbehörde Spandau

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Siehe Übersicht zur Terminvereinbarung auf der Homepage der Einbürgerung beim Bezirksamt Spandau von Berlin.

Nahverkehr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
    • Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
    • Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das Gesetz hierzu ist aber noch nicht beschlossen!
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Nachweise:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
  • Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
    • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerunsgbehörde Ihres Wohnbezirks.
    • Ab dem 01.01.2024 kann der Antrag online gestellt werden.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
    • bei Selbständigen und Freiberuflern Steuerbescheide, Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung (falls zutreffend), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
    • Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag
    • alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
  • Sprachnachweis
    • Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
    • erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
    • Weitere Nachweise sind möglich. Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • deutscher Schulabschluss oder
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Weitere Unterlagen
    Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Antrag nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Ab voraussichtlich 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden.

Chat

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