Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen am Standort Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsbehörde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Erstberatungsterminen für die Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind bereits alle im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Termine vollständig ausgebucht, neue Erstberatungstermine können leider nicht mehr vergeben werden.
Termine für das Kalenderjahr 2024 werden nur noch durch das Landesamt durchgeführt. Wir bieten Ihnen an, sich bei uns für eine künftige Antragstellung auf eine Interessentenliste setzen zu lassen, sodass Sie das Landesamt über die Möglichkeit der digitalen Antragstellung zum Jahreswechsel informieren kann. Auch Einbürgerungsanträge nehmen wir gerne an; diese werden ebenfalls listenmäßig erfasst und beim Zuständigkeitsübergang an das LEA übergeben.

Zum 01.01.2024 erfolgt die Zentralisierung der bezirklichen Einbürgerungsbehörden und damit der gesetzliche Aufgabenübergang an das Landesamt für Einwanderung (LEA)– Abteilung S. Hierfür müssen diverse Prozesse angepasst und die Abgabe aller laufenden Verfahren an das Landesamt vorbereitet werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf der Internetseite der Staatsangehörigkeitsbehörde Steglitz-Zehlendorf über die aktuelle Situation zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Antragstellende mit Wohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf beraten können.

Unterlagen können per Post gesandt oder beim Pförtner im Rathaus Zehlendorf abgegeben werden

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise
  • Donnerstag

      Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise

Nahverkehr

Bus
  • 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • Zehlendorf S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich im Rathaus Zehlendorf, Bauteil E. Der Zugang erfolgt über die Kirchstraße 3 oder Martin-Buber-Straße 9.
Ein barrierefreier Eingang befindet sich Kirchstraße 3.

Sonstige Hinweise zum Standort

Die genannten Öffnungszeiten sind vorrangig für den Publikumsverkehr eingerichtet. Die telefonische Erreichbarkeit kann während dieser Zeiten stark eingeschränkt sein.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
    • Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
    • Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das Gesetz hierzu ist aber noch nicht beschlossen!
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Nachweise:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
  • Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
    • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerunsgbehörde Ihres Wohnbezirks.
    • Ab dem 01.01.2024 kann der Antrag online gestellt werden.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
    • bei Selbständigen und Freiberuflern Steuerbescheide, Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung (falls zutreffend), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
    • Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag
    • alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
  • Sprachnachweis
    • Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
    • erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
    • Weitere Nachweise sind möglich. Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • deutscher Schulabschluss oder
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Weitere Unterlagen
    Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Antrag nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Ab voraussichtlich 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden.

Chat

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