Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen am Standort Staatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Berlin nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet. In dieser zentralen Behörde können dann künftig viel mehr Anträge als bislang bearbeitet werden. Aber jeder Umzug braucht Zeit und Kraft. Deswegen kommt es auch bei uns zu einigen Veränderungen:

Sie möchten gerne einen Antrag auf Einbürgerung oder einen anderen Antrag stellen?
Als Vorbereitung für den Umzug ins LEA müssen wir nun vorrangig bereits laufende Anträge abschließen. Aus diesem Grund können wir leider keine Termine für Beratungen oder zur Abgabe neuer Anträge anbieten. Im nächsten Jahr wird es dann die Möglichkeit geben, die Einbürgerung beim LEA digital zu beantragen. Wenn Sie per E-Mail informiert werden möchten, sobald das digitale Antragsformular im Internet abrufbar ist, schreiben Sie uns eine E-Mail mit folgenden Daten: Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre E-Mailadresse.

Sie haben bei uns bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und möchten wissen, wie es weitergeht?
Bereits gestellte Anträge werden natürlich weiter bearbeitet. Allerdings wird es durch den Umzug zum LEA in den meisten Fällen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Bitte sehen Sie von schriftlichen und telefonischen Anfragen ab. Die Sachbearbeitung wird sich bei Ihnen melden, sobald über Ihren Antrag entschieden wurde oder weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen unaufgefordert zu.

Und wenn sich das Staatsangehörigkeitsgesetz ändert?
Wenn eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wird, werden alle für Sie günstigeren Änderungen automatisch auf Ihren Antrag angewendet. Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen. Die Sachbearbeitung wird Sie rechtzeitig darüber informieren, falls sich in Ihrem Fall Änderungen zum in der Beratung besprochenen Verfahren ergeben.

Sie erreichen die Staatsangehörigkeitsbehörde Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr telefonisch unter (030) 90298-3074 und per E-Mail unter einbuergerung@ba-fk.berlin.de

Bitte beachten Sie, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg nur dann für Sie zuständig ist, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg haben. Sollte das für Sie nicht zutreffen, wenn Sie sich bitte an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirks.

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Kontakt

Nahverkehr

Bus
  • 165 und 265 Taborstr.
S-Bahn
  • S Warschauer Str.: S5, S7, S75 (1400 Meter Fußweg) S Treptower Park: S41, S42, S8, S85, S9 (1200 Meter Fußweg oder mit Bus 165 / 265 bis Taborstr.)
U-Bahn
  • U1 Schlesisches Tor (600 Meter Fußweg oder mit Bus 165 / 265 bis Taborstr.)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

rechter Aufgang, 2. Etage

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
    • Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
    • Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das Gesetz hierzu ist aber noch nicht beschlossen!
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Nachweise:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
  • Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
    • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerunsgbehörde Ihres Wohnbezirks.
    • Ab dem 01.01.2024 kann der Antrag online gestellt werden.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
    • bei Selbständigen und Freiberuflern Steuerbescheide, Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung (falls zutreffend), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
    • Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag
    • alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
  • Sprachnachweis
    • Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
    • erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
    • Weitere Nachweise sind möglich. Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • deutscher Schulabschluss oder
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Weitere Unterlagen
    Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Antrag nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Ab voraussichtlich 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden.

Chat

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