Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung!
Bis auf weiteres wird die Nachmittagssprechstunde am Donnerstag nur noch als Terminsprechstunde stattfinden.
Terminanfragen bitte möglist per E-Mail:
einbuergerung@charlottenburg-wilmersdorf.de
Bitte geben Sie bei Terminanfragen Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihre aktuelle Anschrift an.
Terminanfragen werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
Bitte sehen Sie in dieser Zeit von wiederholten Anfragen ab.
Für die Abgabe fehlender Unterlagen nutzen Sie bitte den Postweg!
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00-12:00 Uhr (nur Terminkunden)
Donnerstag
15:00-18:00 Uhr (nur Terminkunden)
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Einbürgerung
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Voraussetzungen
-
Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
-
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
- 8 Jahren oder
- 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
- 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
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Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
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Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
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Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §16, §17, §17a, §20, §22, §23 Absatz 1, §23a, §24 oder §25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
-
Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
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Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
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Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt.
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Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schrifliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
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Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
Nachweise:
- deutscher Schulabschluss oder
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
- bestandener Einbürgerungstest
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Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
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Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.
Formulare
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Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gebühren
- 255,00 Euro pro Person
- 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Informationen zur Bearbeitungszeit erhalten Sie während der Erstberatung.
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes einen Antrag stellen.