Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen am Standort Einbürgerungsbehörde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ZUSTÄNDIGKEIT:

Die Staatsangehörigkeitsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für:

  • Einbürgerungsanträge (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
  • Staatsangehörigkeitsausweise (Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit)


MITTEILUNG

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden beschlossen
Die Zuständigkeit wird zum 01.01.2024 auf das Landesamt für Einwanderung (LEA) übergehen.

Die bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden werden zum 31.12.2023 aufgelöst.

Nicht abgeschlossene Verfahren werden zur weiteren Bearbeitung und Digitalisierung übergeben.
Hierfür müssen diverse Prozesse angepasst und die Abgabe aller laufenden Verfahren an das Landesamt vorbereitet werden. Es bleibt weiterhin unsere oberste Priorität, noch möglichst viele laufende Verfahren im kommenden Jahr abzuschließen und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden von Seiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf optimal vorzubereiten.

Daher ist es zur Zeit leider nicht mehr möglich, offene Terminsprechstunden bzw. weitere Beratungstermine anzubieten. Das Kontingent ist ausgebucht.
Sachstandsanfragen können nur sehr eingeschränkt beantwortet werden.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten.

Für neue Interessenten:
Beim Landesamt für Einwanderung ist ab dem 01.01.2024 ein digitales Antragsverfahren vorgesehen. Sie können uns schriftlich (möglichst per Mail ) kontaktieren, um auf die Interessentenliste gesetzt werden zu werden. Sie werden im kommenden Jahr vom Landesamt für Einwanderung benachrichtigt, wenn das Verfahren verfügbar ist.

Beim Landesamt für Einwanderung (LEA) können bis zum 31.12.2023 noch keine Anträge gestellt werden.

Das Bundesinnenministerium hat im Mai einen Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes veröffentlicht. Eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist durch den Deutschen Bundestag bisher noch nicht erfolgt

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Einbürgerungsanträge auf dieser Grundlage sowie Auskünfte und Beratungen sind erst nach Inkrafttreten möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
Erläuterung der Symbole

Mobilitätseingeschränkte Personen werden gebeten sich vorher mit uns in Verbindung setzen.

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (nur Terminkunden)
  • Donnerstag

      13:00-16:00 Uhr (nur Terminkunden)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

WICHTIGE MITTELUNG

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter
9029-15854 (keine Auskünfte aus laufenden Verfahren!)
Günstigster Zeitraum für Anrufe:
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 14.30 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass die Bedienung von Terminkunden vor Ort Vorrang hat.


  • Unterlagen bitten wir per Post an folgende Adresse zu senden:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Staatsangehörigkeitsbehörde
D – 10617 Berlin

  • In dringenden Fällen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt per Mail, Fax, Post oder Telefon auf.

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Schmargendorf 110, 249, N10

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Hinweis: Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin nicht mehr in den Bezirken, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
    • Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
    • Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das Gesetz hierzu ist aber noch nicht beschlossen!
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Nachweise:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
  • Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
    • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerunsgbehörde Ihres Wohnbezirks.
    • Ab dem 01.01.2024 kann der Antrag online gestellt werden.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
    • bei Selbständigen und Freiberuflern Steuerbescheide, Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung (falls zutreffend), Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
    • Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag
    • alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
  • Sprachnachweis
    • Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
    • erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
    • Weitere Nachweise sind möglich. Ihre Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages darüber informieren, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • deutscher Schulabschluss oder
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften (die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde) oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Weitere Unterlagen
    Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Antrag nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Ab voraussichtlich 01.01.2024 werden alle Einbürgerungsanträge in Berlin durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden.

Chat

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