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Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung am Standort Standesamt Mitte - Heirat

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Liebe Eheschließungswillige,

das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an, ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Sprechstundenbetrieb: Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um abzuklären, wie Sie derzeit eine Eheschließung anmelden, ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland beantragen oder Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln können. Informationen über erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung, finden Sie für viele Fallkonstellationen auf unserer Internetseite.

  • Die Eheschließungen finden bei uns mittwochs und freitags statt. Eheschließungen an Samstagen bieten wir nicht an.

  • Teilnehmerzahl bei Eheschließungen: Es ist möglich, dass Sie bis zu 14 (vierzehn) Gäste mit ins Standesamt bringen können. Die Personenzahl inklusive Brautpaar darf dabei 16 (sechzehn) Personen nicht überschreiten.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung

[Für diese Dienstleistung können Sie keinen Termin mehr buchen. Diese Dienstleistung wird ersetzt durch die Leistung "Ehefähigkeitszeugnis beantragen". Bitte buchen Sie für die neue Leistung einen Termin.]

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.

Der Antrag kann persönlich im Standesamt oder auch schriftlich gestellt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • HINWEIS: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
  • Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    mit Angabe des Familienstands, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben.
  • Bei Geburt in Deutschland:
    neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
  • Bei Geburt im Ausland:
    Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, oder
    beglaubigte Abschrift Lebenspartnerschaftsregisters der letzte Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt , in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde oder
    Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil / Sterbeurkunde
  • Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis 45,00 Euro zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in, für die/den ausländisches Recht zu beachten ist

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.