Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022
Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.
In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.
In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.
Der Antrag kann persönlich im Standesamt oder auch schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren.
- Waren Sie noch nie in Deutschland gemeldet, dann ist das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- HINWEIS: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
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Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
mit Angabe des Familienstands, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben.
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Bei Geburt in Deutschland:
neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
-
Bei Geburt im Ausland:
Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, oder
beglaubigte Abschrift Lebenspartnerschaftsregisters der letzte Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt , in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde -
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil / Sterbeurkunde - Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Gebühren
- Prüfung der Ehefähigkeit/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis 45,00 Euro zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in, für die/den ausländisches Recht zu beachten ist
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)