Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
- Wir bitten, nur die unbedingt notwendigen Personen zum Termin zu erscheinen, d.h. eine Person zur Anmeldung einer Eheschließung unter Nachweis der Vollmacht der/des Nichtanwesenden.
- Beratungen/Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das nachstehende E-Mail-Postfach.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen möglichst weiterhin den Postweg. Anträge und Unterlagen können auch in den Briefkasten des Dienstgebäudes Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 eingeworfen werden. Zur besseren Zuordnung notieren Sie bitte auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden) Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls schriftlich.
- Zur Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland senden Sie uns zunächst für jeden Verlobten separat das Formular „Anmeldung der Eheschließung“ bzw. „Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen im Original bei.
- Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
- Bitte beachten Sie nachstehende Merkblätter:
Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung am Standort Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
- Wir bitten um Verständnis, dass Nachbeurkundungsanträge für Eheschließungen im Ausland derzeit nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden können.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.
Der Antrag kann persönlich im Standesamt oder auch schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren.
- Waren Sie noch nie in Deutschland gemeldet, dann ist das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- HINWEIS: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
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Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
mit Angabe des Familienstands, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben.
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Bei Geburt in Deutschland:
neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
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Bei Geburt im Ausland:
Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, oder
beglaubigte Abschrift Lebenspartnerschaftsregisters der letzte Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt , in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde -
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil / Sterbeurkunde - Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Gebühren
- Prüfung der Ehefähigkeit/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis 45,00 Euro zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in, für die/den ausländisches Recht zu beachten ist
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Standesamt Lichtenberg / Eheregister
Nahverkehr
S-Bahn Hohenschönhausen: S75
Bus 154, 197, 256, 893, X54
Tram M4, M17