Ehefähigkeitszeugnis – Beratung, Antrag, Ausstellung
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.
Der Antrag kann persönlich im Standesamt oder auch schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
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Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren. -
Waren Sie noch nie in Deutschland gemeldet, dann ist das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- HINWEIS: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
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Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
mit Angabe des Familienstands, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben.
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Bei Geburt in Deutschland:
neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
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Bei Geburt im Ausland:
Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, oder
beglaubigte Abschrift Lebenspartnerschaftsregisters der letzte Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt , in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde -
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil / Sterbeurkunde - Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Gebühren
- Prüfung der Ehefähigkeit/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis 45,00 Euro zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in, für die/den ausländisches Recht zu beachten ist
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)