Sterbefall im Ausland - Beratung und Nachbeurkundung eines Sterbefalls am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
30.04.2020
Das Standesamt wird schrittweise vom Notbetrieb zum regulären Dienstbetrieb übergehen.
Die Leistungserbringung erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Hygiene- und Arbeitsschutzstandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten. Die Steuerung des Zugangs zum Standesamt zählt ebenso dazu, wie die schriftliche Beantragung von Leistungen, wo dies rechtlich möglich ist.
Ab dem 04.05.2020 gilt daher:
1. Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen nur telefonisch oder schriftlich
2. Abgabe von Unterlagen zu laufenden Beurkundungen oder Anträgen sind nur möglich
- mit einem Termin oder
- per Post
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/artikel.162479.php
4. Terminvereinbarungen oder Anfragen können über die Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes erfolgen
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/
Für Bürgerinnen und Bürger, die Termine für eine Antragsabgabe nicht wahrnehmen können, ist das Standesamt folgendermaßen ereichbar
Montag und Dienstag von 08:30 – 09:30 Uhr
Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Wartebereich befindet sich im Erdgeschoss (links).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sterbefall im Ausland - Beratung und Nachbeurkundung eines Sterbefalls
Ein Sterbefall ist im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Voraussetzungen
-
a) Die verstorbene Person hat in Deutschland gewohnt:
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte.
-
b) Die verstorbene Person hat nicht in Deutschland gewohnt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat.
-
c) Weder a) noch b) trifft zu:
Zuständig ist das Standesamt I in Berlin
http://service.berlin.de/dienstleistung/326165/standort/311322/ -
Der Tod ist im Ausland eingetreten und die verstorbene Person
- besaß die deutsche Staatsangehörigkeit
- war asylberechtigt
- war anerkannter ausländischer Flüchtling
- war staatenlos
-
Antragsberechtigt sind bei einem Sterbefall
- die Eltern
- die Kinder
- die Ehefrau / der Ehemann
- die Lebenspartnerin / der Lebenspartner
- sowie jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung hat.
Erforderliche Unterlagen
-
In jedem Fall im Original:
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- Ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehepartners
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss
- Sterbeurkunde des Lebenspartners
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person eingebürgert wurde:
- Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
-
Zusätzlich, als Nachweis des berechtigten Interesses:
- Zum Beispiel Erbschein oder Grundbuchauszug
-
Weitere Hinweise:
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. (http://www.justiz-dolmetscher.de)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, Email oder Fax). - Hier geht es zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Gebühren
- Antrag auf Nachbeurkundung: 40,00 Euro
- Antrag auf Nachbeurkundung unter Berücksichtigung ausländischen Rechts: 80,00 Euro
- Sterbeurkunde deutsch: 12,00 Euro
- Sterbeurkunde mehrsprachig / international: 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 12,00 Euro
- Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte. Hatte die verstorbene Person nicht in Deutschland gelebt, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Gibt es keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
http://service.berlin.de/dienstleistung/326165/standort/311322/
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
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