Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten ab Mittwoch, den 18.03.2020, bis vorerst Freitag, 17.04.2020, folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Bereits vereinbarte Termine werden storniert.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.
Nicht durchgeführt werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen:
• Anmeldung zur Eheschließung
• Vaterschaftserkennungen
• Namenserklärungen sowie Namensänderungsanträge
• Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
• Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland.
Anderen Anliegen, z.B. Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Pankow geborenen Kindes, erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.
Die Versendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.
Es besteht ein telefonischer Notfallkontakt unter folgenden Rufnummern: (030) 90295-2340 /-2494.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Keine Informationen verfügbar.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Geburtsregister kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem das Kind oder die antragsberechtigte Person wohnt.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow - Geburten
Erläuterung der Symbole
Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über Neue Schönholzer Straße 35.