Geburt im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Geburt am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
27.01.2021
Wegen der andauernden Pandemie ist einer persönlichen Vorsprache im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Wir weisen Sie daraufhin, dass in öffentlichen Gebäuden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist.
Ihr Standesamt
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburt im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Geburt
Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Geburtsregister kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.
Voraussetzungen
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Zuständig
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
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Sie oder Ihr Kind wurden im Ausland geboren und
• besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
• sind asylberechtigt
• sind anerkannte ausländische Flüchtlinge
• sind staatenlos -
Antragsberechtigt sind
• Sie selbst
• Ihre Eltern
• Ihr volljähriges Kind
• Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann
• Ihre Lebenspartnerin / Ihr Lebenspartner
Erforderliche Unterlagen
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In jedem Fall (im Original):
• Personalausweis oder Reisepass
• Ausländische Geburtsurkunde
• Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person -
Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden:
• Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
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Weitere Hinweise:
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, Email oder Fax).
Gebühren
• Antrag auf Nachbeurkundung sofern ausländisches Recht zu beachten ist: 160 Euro
• Geburtsurkunde deutsch: 12 Euro
• Geburtsurkunde mehrsprachig / international: 12 Euro
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 12 Euro
• Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem das Kind oder die antragsberechtigte Person wohnt.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Standesamt Treptow-Köpenick
Nahverkehr
Bus 164 Freiheit, 167 Schloßplatz Köpenick
Tram 27, 60, 61, 62, 67, 68 Freiheit, Schloßplatz Köpenick