Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Bis mindestens 07.03.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
- Am 08.03.2021 ist wegen des Feiertags (Internationaler Frauentag) geschlossen.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben.
- Begleitpersonen (auch deutsche Ehegatten, deren Anwesenheit erbeten wurde) bitten wir um Verständnis: Wir können Sie leider pandemiebedingt nicht einlassen.
- Lediglich Kinder unter 14 Jahren, die ansonsten unbeaufsichtigt wären, können ihre Eltern in das Dienstgebäude begleiten.
- Ausnahmen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ausweis oder bestallte Betreuerinnen und Betreuer und Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, die mit der Antragstellerin/dem Antragsteller vorsprechen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung kann für maximal 2 Jahre erteilt werden.
Zur Studienvorbereitung zählen:
- Intensiv-Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
- Studienkolleg
- Propädeutikum
Voraussetzungen
-
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Dabei handelt es sich entweder um ein deutsches Abiturzeugnis oder um ein internationales Reifezeugnis.
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
-
Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
verfügbar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Serbo-kroatisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch
-
Nachweise des Lebensunterhalts
Als Nachweise werden akzeptiert:
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 10.032,00 Euro oder
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder
- Stipendienbescheinigung oder
- notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt (im Abschnitt "Formulare") lesen.
-
Vertrag mit einer Sprachschule oder Zulassung zum Studienkolleg
- Zusätzlich bei einem Intensivsprachkurs: Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-englisch-französisch-italienisch)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (deutsch-griechisch-türkisch-serbo-kroatisch)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (deutsch-spanisch-portugiesisch-russisch)
- Krankenversicherung für Studierende
Gebühren
- 100,00 Euro
- 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Keplerstr.
Nahverkehr
U-Bahn U 7 (Mierendorffplatz)
Bus M27 (Haltestelle Keplerstraße)
Download
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