297016
11036008089900
122301

Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II am Standort Bürgeramt Pankow

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Für den Zeitraum ab dem 13. Februar 2023 vergibt der Bürgeramtsstandort in Pankow (Rathaus Pankow Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin) vorübergehend keine Termine. Grund für die Einschränkungen ist die anstehende Abstimmung, bei deren Vorbereitung die Beschäftigten des Bürgeramtes unterstützend tätig sein werden.

Dokumentenausgaben weiter geöffnet – Abholung gesichert
Der Normalbetrieb wird voraussichtlich bis Mitte April wieder aufgenommen werden, das genaue Datum wird zeitnah nach dem Abstimmungstag bekannt gegeben. Die Dokumentenausgabe bleibt durchgehend geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) weiter möglich ist. In den Bürgerämtern Buch, Prenzlauer Berg und Weißensee läuft der Betrieb durchgängig ohne Einschränkungen weiter.

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II

Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.

Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.

Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.

Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.

Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich

Gebühren

Grundgebühr: 5,10 Euro zzgl. weiterer Gebühren für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II oder im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.