Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II am Standort Bürgeramt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Für den Zeitraum ab dem 13. Februar 2023 vergibt der Bürgeramtsstandort in Pankow (Rathaus Pankow Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin) vorübergehend keine Termine. Grund für die Einschränkungen ist die anstehende Abstimmung, bei deren Vorbereitung die Beschäftigten des Bürgeramtes unterstützend tätig sein werden.
Dokumentenausgaben weiter geöffnet – Abholung gesichert
Der Normalbetrieb wird voraussichtlich bis Mitte April wieder aufgenommen werden, das genaue Datum wird zeitnah nach dem Abstimmungstag bekannt gegeben. Die Dokumentenausgabe bleibt durchgehend geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) weiter möglich ist. In den Bürgerämtern Buch, Prenzlauer Berg und Weißensee läuft der Betrieb durchgängig ohne Einschränkungen weiter.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Pankow
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
0.6km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
0.2km
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.5km
Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow