Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Am Donnerstag, den 06.April 2023 ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 13:30 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- S2
- S42
- S8
- S85
- S41
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- M13
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- N5
- M13
-
0.7km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- M13
- N50
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- Tram
-
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.4km
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
0.6km
Scheffelstr.
- 21
- M13
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg