Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II am Standort Bürgeramt Heerstraße

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Der Regelbetrieb wird in den Bürgerämtern schrittweise wieder unter besonderen Schutzmaßnahmen aufgenommen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
- Termine können online gebucht werden. Diese stehen aber nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per Mail nicht möglich ist.
- Es wird darum gebeten, nur Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036 welche zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes besetzt ist (Mo 8-16 Uhr, Di 10-18 Uhr, Mi 8-13 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 8-14 Uhr), um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
- Das Bürgeramt im Halemweg 18 bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Im Bürgeramt Hohenzollerndamm und Heerstr. werden ausschließlich Terminkunden bedient.
Alle Informationen zu den Berlin Pässen erhalten Sie unter :https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier muss für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen Berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden.
Zu den Berechtigten zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
- Anwohnervignetten bitten wir schriftlich oder über das Service-Konto Berlin zu beantragen. Ebenfalls schriftlich beantragen können Sie die Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigungen, Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünften, Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und Wohngeldanträge, Befreiung von der Ausweispflicht.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung ihrer Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen.
- Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, bzw. auch ab dem 02. Juni im Bürgeramt in der Heerstr. 12 abgeholt werden (beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Sie finden uns nahe Theodor-Heuss-Platz, Haupteingang, Erdgeschoss, auf der linken Seite.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Das Bürgeramt Heerstraße ist ein reiner Terminstandort!
- Kunde mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
- Berlin-Pass Erstantrag/Verlängerung:
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Heerstraße
Nahverkehr
U-Bahn U Theodor-Heuss-Platz: U2
Bus Württembergallee: 218, 349, M49
Bus Reichsstraße/ Kastanienallee: 104, N2