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Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II

Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.

Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.

Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.

Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.

Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich

Gebühren

Grundgebühr: 5,10 Euro zzgl. weiterer Gebühren für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II oder im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Bezirksamt Mitte

(zuständig für Mitte - die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)