Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

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Öffnungszeiten

  • Montag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Dienstag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Donnerstag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.ea.berlin.de. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Nahverkehr

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Regional­bahn

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.

Mit den besonderen Verkaufsveranstaltungen sind nicht Messen, Ausstellungen und Märkte gemeint, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.

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