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Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Öffnungszeiten

Montag
09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Dienstag
09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Freitag
nach Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.

Darunter fällt z.B.

  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.

Mit den besonderen Verkaufsveranstaltungen sind nicht Messen, Ausstellungen und Märkte gemeint, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.