126439
99050026001001
Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.
Darunter fällt z.B.
- der Weihnachtsbaumverkauf oder
- der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Gebühren
88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf