Aktuelle Sprache: de
Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.
Darunter fällt z.B.
Darunter fällt z.B.
- der Weihnachtsbaumverkauf oder
- der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Gebühren
88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.