Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.

Mit den besonderen Verkaufsveranstaltungen sind nicht Messen, Ausstellungen und Märkte gemeint, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

Online Verfahren

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Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

Gewerbeservice online Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.

Für Sie zuständig

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