berlinpass beantragen am Standort Bürgeramt Tegel

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zum Notbetrieb in den Bürgerämtern
Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Heiligensee, Tegel, Märkisches Viertel und Reinickendorf-Ost stehen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden. Die Termine werden immer im Laufe des Mittwochs eingestellt und können dann gebucht werden. Derzeit werden Termine jeweils für zwei Kalenderwochen freigegeben.
Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
Die Sprechstunden im Mobilen Bürgeramt entfallen auf unbestimmte Zeit.
Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Teichstraße 65
13407 Berlin
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Hinweis für Terminkunden
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Unser Warteraum befindet sich in Raum 101.
Im Warteraum befindet sich ein Fotoautomat. Hier können Sie gegen eine Gebühr von 7 Euro 4 Passbilder herstellen lassen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Ausweisautomaten zu nutzen. Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
berlinpass beantragen
Sonderregelung, die aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 gültig ist
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren ab dem 01.03.2021 informiert:
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
• Das ist einerseits schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheides)
• Der „berlinpass“ ist nur noch bis zum 30. Juni 2022 gültig. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie bereits einen berlinpass besitzen
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist der abgelaufene berlinpass und eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie noch keinen berlinpass besitzen
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wie es ab dem 1. Juli 2022 weiter geht
Ihren derzeit gültigen „berlinpass“ können Sie weiter unverändert bis zum 30. Juni 2022 nutzen. Noch vor dem 1. Juli 2022 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Juli 2022 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer -
Antrag schriftlich einreichen
Sie beantragen den berlinpass, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“
- per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder
- beim Bürgeramt Ihres Wohnbezirks in den Briefkasten einwerfen bzw. dort abgeben.
- Die eingereichten Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet, nachdem Ihnen Ihr berlinpass ausgestellt und zugeschickt wurde.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesandt.
Erforderliche Unterlagen
-
Bescheid über Sozialleistungen (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) (in Kopie)
Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen
-
1 Passfoto (Namen auf die Rückseite schreiben)
- Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
- Bitte den Namen auf die Rückseite schreiben.
-
Personaldokument (in Kopie)
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in Kopie
-
ggf. Ersatzbescheinigung (falls kein Original vorhanden ist)
- Wenn Sie Leistungen nach dem SED-UnBerG erhalten:
- Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen:
Formulare
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Bürgeramt Tegel
Nahverkehr
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S Tegel
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S Tegel
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Trettachzeile
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S Tegel
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U Borsigwerke