berlinpass beantragen am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Bürgeramt Marzahner Promenade ist – mit einem reduzierten Terminangebot – geöffnet, um insbesondere die Bearbeitung von Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erfordern, zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Hinweis für Terminkunden
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Grundsätzlich gilt: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Vorsprache im Bürgeramt nur mit einem Termin möglich. Sollten Sie spontan erscheinen, kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
- Terminbuchungen sind derzeit Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr über die Telefon-Hotline (030) 90293-2566 möglich. In begrenztem Umfang können Termine auch über das Bürgertelefon (030) 115 und im Internet gebucht werden.
- Bitte beantragen Sie soweit möglich Ihre Dienstleistungen schriftlich (siehe unten). Besteht eine schriftliche Antragsmöglichkeit erhalten Sie einen Termin nur in individuellen Notsituationen. Dies ist ebenfalls über die Telefon-Hotlines zu klären.
Dienstleistungen ohne Vorsprache
Es besteht für einzelne Dienstleistungen die Möglichkeit, diese ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Weitere Informationen auf unserer Homepage...
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 02.03.2021)
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Folgende Sonderregelung gilt ab 01. März 2021:
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Dann können Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass beantragen. Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Dann können Sie noch keinen neuen berlinpass beantragen.
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass oder den Leistungsbescheid im Original (wenn sie keinen berlinpass haben) als Nachweis für das Berlin-Ticket S, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben. Dann können Sie sich einen neuen berlinpass ausstellen lassen.
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können an buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de gerichtet werden.
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
berlinpass beantragen
+++ Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie +++
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren ab dem 01.03.2021 informiert:
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
• Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheides)
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie bereits einen berlinpass besitzen
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie noch keinen berlinpass besitzen
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer -
Antrag schriftlich einreichen
Sie beantragen den berlinpass, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“
- per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder
- beim Bürgeramt Ihres Wohnbezirks in den Briefkasten einwerfen bzw. dort abgeben.
- Die eingereichten Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet, nachdem Ihnen Ihr berlinpass ausgestellt und zugeschickt wurde.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesandt.
Erforderliche Unterlagen
-
Bescheid über Sozialleistungen (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) (in Kopie)
Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen
-
1 Passfoto (Namen auf die Rückseite schreiben)
- Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
- Bitte den Namen auf die Rückseite schreiben.
-
Personaldokument (in Kopie)
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in Kopie
-
ggf. Ersatzbescheinigung (falls kein Original vorhanden ist)
- Wenn Sie Leistungen nach dem SED-UnBerG erhalten:
- Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen:
Formulare
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Marzahner Promenade
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Marzahn
- S7
-
0.9km
S Raoul-Wallenberg-Str.
- S7
-
0.2km
S Marzahn
- Bus
-
-
0.1km
S Marzahn [Bushafen]
- 191
- 291
- 192
- 195
- X54
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]
- 291
- X54
-
0.1km
S Marzahn [Bushafen]
- Tram
-
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]
- 16
- 27
- M6
-
0.4km
Berlin, Marzahner Promenade
- 16
- 27
- M6
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]