berlinpass beantragen am Standort Bürgeramt Steglitz

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Abstandsregel von mindestens 1,50 m einzuhalten.
Auch während des Lockdowns ist das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf geöffnet. Termine sind weiterhin online und über die D 115 erhältlich.
Da auch die Verwaltung gehalten ist, Kontakte zu reduzieren, wird ein der Situation entsprechend reduziertes Kontingent an Terminen angeboten.
Terminkunden werden bedient. Sie werden gebeten, das Bürgeramt erst kurz dem vereinbarten Termin zu betreten und auf Begleitpersonen, soweit wie möglich, zu verzichten.
In allen Räumlichkeiten sind die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene- Alltagsmaske) zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Beschäftigten verpflichtend einzuhalten.
Es wird darum gebeten, nur dringend notwendige Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist. Dazu gehören vor allem An- und Ummeldungen sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Dieses Verfahren gilt zunächst befristet bis zum 28.02.2021.
Ein neuer berlinpass kann ab sofort schriftlich beim Bürgeramt beantragt werden, wenn die Neu- oder Weiterbewilligung der Leistung ab dem 01.03.2021 oder später beginnt.
Nähere Informationen finden Sie, wenn Sie die Dienstleistung "berlinpass beantragen" weiter unten auf dieser Seite anklicken.
Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen und Melderegisterauskünfte sowie Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können weiterhin schriftlich beantragt werden. Auch Abmeldungen können schriftlich eingereicht werden.
Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung ist dem Antrag beizufügen:
Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Achten Sie gut auf sich und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf
Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen!
(Hinweise zur Terminbuchung hier)
Terminbuchungen sind sowohl:
- über das Internet
- telefonisch über die Servicenummer 115
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Zur Abholung von bereits beantragten Dokumenten benötigen Sie keinen Termin. Bitte ziehen Sie sich im Warteraum 304 im 3. OG am Wartemarkenautomaten selbstständig eine Wartenummer.
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
berlinpass beantragen
+++ Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie +++
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren ab dem 01.03.2021 informiert:
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
• Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheides)
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie bereits einen berlinpass besitzen
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie noch keinen berlinpass besitzen
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer -
Antrag schriftlich einreichen
Sie beantragen den berlinpass, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“
- per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder
- beim Bürgeramt Ihres Wohnbezirks in den Briefkasten einwerfen bzw. dort abgeben.
- Die eingereichten Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet, nachdem Ihnen Ihr berlinpass ausgestellt und zugeschickt wurde.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesandt.
Erforderliche Unterlagen
-
Bescheid über Sozialleistungen (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) (in Kopie)
Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen
-
1 Passfoto (Namen auf die Rückseite schreiben)
- Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
- Bitte den Namen auf die Rückseite schreiben.
-
Personaldokument (in Kopie)
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in Kopie
-
ggf. Ersatzbescheinigung (falls kein Original vorhanden ist)
- Wenn Sie Leistungen nach dem SED-UnBerG erhalten:
- Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen:
Formulare
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Steglitz
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.3km
S+U Rathaus Steglitz
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [U9]
- U9
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [U9]
- Bus
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 186
- M48
- M85
- N9
- 188
- 283
- 285
- N88
- 284
- 380
- M82
- BER1
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]