berlinpass beantragen am Standort Bürgeramt Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Bürgeramt Zehlendorf ist ebenfalls von der bundesweiten Störung der Kartenzahlung betroffen. Sie haben jedoch die Möglichkeit mit Bargeld zu bezahlen.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen!
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin und verzichten Sie auf Begleitpersonen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
- Der Zutritt zum Bürgeramt ist nur unter Einhaltung einer FFP2-Maskenpflicht möglich. Sollte Ihnen ein medizinisches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt worden sein, so benötigen Sie einen tagesaktuellen negativen Test.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassunsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
berlinpass beantragen
Sonderregelung, die aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 gültig ist
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren ab dem 01.03.2021 informiert:
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
• Das ist einerseits schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheides)
• Der „berlinpass“ ist nur noch bis zum 30. Juni 2022 gültig. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie bereits einen berlinpass besitzen
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist der abgelaufene berlinpass und eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat und Sie noch keinen berlinpass besitzen
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 30. Juni 2022. Wie es ab dem 1. Juli 2022 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
- Wie es ab dem 1. Juli 2022 weiter geht
Ihren derzeit gültigen „berlinpass“ können Sie weiter unverändert bis zum 30. Juni 2022 nutzen. Noch vor dem 1. Juli 2022 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Juli 2022 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer -
Antrag schriftlich einreichen
Sie beantragen den berlinpass, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“
- per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder
- beim Bürgeramt Ihres Wohnbezirks in den Briefkasten einwerfen bzw. dort abgeben.
- Die eingereichten Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet, nachdem Ihnen Ihr berlinpass ausgestellt und zugeschickt wurde.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesandt.
Erforderliche Unterlagen
-
Bescheid über Sozialleistungen (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) (in Kopie)
Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen
-
1 Passfoto (Namen auf die Rückseite schreiben)
- Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
- Bitte den Namen auf die Rückseite schreiben.
-
Personaldokument (in Kopie)
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in Kopie
-
ggf. Ersatzbescheinigung (falls kein Original vorhanden ist)
- Wenn Sie Leistungen nach dem SED-UnBerG erhalten:
- Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen:
Formulare
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Zehlendorf
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11