berlinpass beantragen am Standort Bürgeramt Schöneberg

Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
berlinpass beantragen
Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022
Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über folgendes abweichendes Verfahren informiert:
- Wenn Sie noch keinen berlinpass haben
• Das ist schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Der „berlinpass“ ist nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Wie es ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
• Solange Sie noch nicht über einen gültigen berlinpass verfügen, können Sie zum Kauf des Berlin-Ticket S auch Ihren Leistungsbescheid im Original vorlegen.
• Sollte der Leistungsbescheid für mehrere Personen gültig sein, benötigt jede weitere Person eine zweite Ausfertigung des Leistungsbescheids durch die leistungsgewährende Stelle.
• Bitte die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie für den Monat der Gültigkeit des Berlin-Ticket S Ihren aktuellen Leistungsbescheid im Original mit sich.
Sobald Ihnen ein gültiger berlinpass vorliegt, können Sie das Berlin-Ticket S damit kaufen und nutzen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 31. Dezember 2022. Wie es ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
- Wenn Sie einen berlinpass haben, der bis zum 30. Juni 2022 gültig ist
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den zum 30. Juni 2022 abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
• Diese Regelung ist nur noch gültig bis zum 31. Dezember 2022. Wie es ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts ist der abgelaufene berlinpass und eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen.
Es wird empfohlen, beim Bürgeramt einen gültigen berlinpass zu beantragen.
• Das ist schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
- Wenn Sie einen berlinpass haben, der über den 30. Juni 2022 hinaus gültig ist
• Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
• Führen Sie den gültigen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
• Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums des berlinpass einen neuen berlinpass bei dem Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk.
• Das ist schriftlich möglich, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen
(Passfoto, vollständiger Leistungsbescheid in Kopie, Personalausweis oder Pass in
Kopie) in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt
in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Der „berlinpass“ ist nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Wie es ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, können Sie weiter unten nachlesen.
- Wie es ab dem 1. Januar 2023 weiter geht
Ihren derzeit gültigen „berlinpass“ können Sie weiter unverändert bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Noch vor dem 1. Januar 2023 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Januar 2023 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer -
Antrag schriftlich einreichen
Sie beantragen den berlinpass, indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“
- per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder
- beim Bürgeramt Ihres Wohnbezirks in den Briefkasten einwerfen bzw. dort abgeben.
- Die eingereichten Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet, nachdem Ihnen Ihr berlinpass ausgestellt und zugeschickt wurde.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesandt.
Erforderliche Unterlagen
-
Bescheid über Sozialleistungen (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) (in Kopie)
Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen
-
1 Passfoto (Namen auf die Rückseite schreiben)
- Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
- Bitte den Namen auf die Rückseite schreiben.
-
Personaldokument (in Kopie)
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in Kopie
-
ggf. Ersatzbescheinigung (falls kein Original vorhanden ist)
- Wenn Sie Leistungen nach dem SED-UnBerG erhalten:
- Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Bundesland beziehen:
Formulare
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106