Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Mobiles Bürgeramt Rudow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Dieser Standort ist bis auf Weiteres geschlossen!
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
- Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
-
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
-
Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Mobiles Bürgeramt Rudow
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rudow
- U7
-
1km
U Zwickauer Damm
- U7
-
1.5km
U Wutzkyallee
- U7
-
0.1km
U Rudow
- Bus
-
-
0km
Alt-Rudow/Köpenicker Str.
- 271
- 372
-
0.2km
Am Hanffgraben
- X7
- 260
- 371
- N7
-
0.2km
U Rudow
- 162
- 171
- 172
- 260
- 371
- N7
- X7
- X71
- 271
- 744
- 372
-
0.2km
Prierosser Str.
- 372
-
0.4km
Bildhauerweg
- 171
- N7
-
0km
Alt-Rudow/Köpenicker Str.