Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Verfahrensablauf
  1. Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde.
  2. Beim Vorliegen der Voraussetzungen unterrichtet die Zulassungsbehörde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  3. Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren).
  4. Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.

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Voraussetzungen

  • Das Aufbietungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts ist beendet
    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens möglich.
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
    Den Diebstahl müssen Sie der Polizei melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheingung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht)
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    (bei Vereinen)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
  • Bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verlust
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
    • Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
    • Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
    • Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.
  • Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige
    Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.

Gebühren

  • 29,20 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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