Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde.
- Beim Vorliegen der Voraussetzungen unterrichtet die Zulassungsbehörde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
- Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren).
- Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Das Aufbietungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts ist beendet
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens möglich. -
Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
Den Diebstahl müssen Sie der Polizei melden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheingung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
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ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht) -
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
(bei Firmen) -
Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
(bei Vereinen) -
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. -
Bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
- Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
- Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
- Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.
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Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige
Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.
Gebühren
- 29,20 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.