Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren am Standort Bürgeramt Karow / Buch

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Der Informationstresen des Standortes bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
- Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
- Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
- Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
- Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
- Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.
- Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
-
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
-
Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder
Erforderliche Unterlagen
-
gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
Personalausweis oder Reisepass
-
1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
- Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
-
Geburtsurkunde
bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage der Geburtsurkunde im Original gebeten
-
ggf. Zustimmungserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare")
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.
-
Staatsangehörigkeitsabfrage
- Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
- Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
Formulare
Gebühren
- 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Karow / Buch
Nahverkehr
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S Buch
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S Buch
- Bus
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Alt-Buch/Wiltbergstr.
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S Buch
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Theodor-Brugsch-Str.
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S Buch [Am Sandhaus]
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- N58
-
0.2km
Alt-Buch/Wiltbergstr.